Fördermelder

Energie vom Land ? Bioenergie

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungProduzierendes GewerbeDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie in die Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien (Energieunternehmen) gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union, unabhängig von deren Rechtsform. Wenn Ihr Unternehmen die Kriterien für KMU nicht erfüllt, können Sie das Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Sie erzeugen erneuerbare Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen. Im Fall von tätigen Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion müssen sich Sie sich als Unternehmerin und Unternehmner aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion, als Forstwirtin und Forstwirt, Fischwirtin oder Fischwiert oder Unternehmerin und Unternehmer aus der gewerblichen Agrar- und Ernährungswirtschaft beteiligen und auch in der Geschäftsführung des Energieunternehmens tätig sein. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, sofern deren Erzeugung in den beiden Programmen Energie vom Land ? Sonne, Wind, Wasser beziehungsweise Bioenergie von der L-Bank oder der Rentenbank förderfähig ist. Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG 2014 oder später) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG 2016 oder später) gefördert werden, sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Hiervon ausgenommen sind Anlagen, die eine Förderung vor Inkrafttreten des EEG 2014 oder KWKG 2016 erhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie (?Inselanlagen?) sowie Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.