Energie Nothilfe Sport
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Hamburg · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Hamburger Sportverein von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die spätestens seit 31.12.2021 im Hamburger Vereinsregister eingetragen sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Satzungszweck Ihres Vereins muss die allgemeine Sportausübung sein. Ihr Verein muss mindestens eine eigene Sportanlage mieten oder pachten und zum energetischen Zustand Auskunft geben. Ihr Verein muss Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion anwenden. Sie müssen eine Kostensteigerung um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 belegen. Dabei sind die Energiekosten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nachzuweisen. Ihr Verein muss erklären, dass die Mehrkosten nicht gedeckt werden können, ohne dass es zu Mitgliederverlust und/oder Einschränkungen des Sportbetriebs führen würde. Ihr Verein darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder die Energiemehrkosten von anderen Stellen gefördert bekommen. Die Förderung der Vereinsgastronomie ist ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.