Fördermelder

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein. Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oder Fehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat. Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach. Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab. Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen. Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden. Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung. Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.