Fördermelder

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) ? Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)

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Bayern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Gebäude und technische Einrichtungen investieren, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , die ihren Sitz in Bayern haben. Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse aus mit Bodenbewirtschaftung verbundener Produktion pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse erzielen, die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen und besondere Anforderungen mindestens in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Bei Investitionen in die Tierhaltung darf Ihr Viehbesatz für die Dauer der Zweckbindung einen Wert von 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar selbst bewirtschafteter Fläche (LF) nicht übersteigen. Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen, einen Betrieb ordnungsgemäß zu führen, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen, bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Ausgaben für Betreuung) von mehr als EUR 200.000 einen fachkundigen, zugelassenen Betreuer einschalten und eine Buchführung, die dem BMEL -Jahresabschluss entspricht, für 5 Jahre ab Schlusszahlung fortführen, die Zweckbindungsfristen beachten. Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung gegründet haben, müssen Sie einen angemessenen Eigenkapitalanteil und die Wirtschaftlichkeit Ihres durchzuführenden Vorhabens durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) darf bei der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 pro Jahr nicht überschritten haben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei EUR 170.000. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Grundlage der Förderung sind die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU -Invest) sowie der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.