Fördermelder

Effiziente GebäudePLUS

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen. Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen. Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten. Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.