E-Sport-Förderrichtlinie
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie landesweite E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände, anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie E-Sportvereine, Sportvereine und -verbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen. Ihr Vorhaben vollständig planen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. die Prävention von Online-Spielsucht, gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien sowie von sexualisierter Gewalt im Sport, im E-Sport und in der Kinder- und Jugendarbeit in Ihr Vorhaben miteinbeziehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit kommerziellen Ansätzen und rein oder überwiegend onlinebasiert tätige Vereine.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.