Fördermelder

Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Stadt- oder Landkreis Deutsch-Sprachkurse für geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund durchführen, Sprachcafés oder sprachkursbegleitendes Coaching anbieten oder Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Stadt- und Landkreise, die mit freien Trägern wie Verbänden, Vereinen, Stiftungen und juristischen Personen zusammenarbeiten können. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: In Ihren Maßnahmen oder Projekten dürfen Sie keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte verbreiten. Bei Sprachkursen sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen: Die von Ihnen angebotenen Sprachkurse richten sich insbesondere an Geflüchtete und an andere Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache erlernen oder ihre bestehenden deutschen Sprachkenntnisse verbessern wollen und keinen oder noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) haben. Als Antragsteller müssen Sie vorhandene oder neu eingerichtete Netzwerke zur Steuerung der Sprachförderung nutzen. Die Netzwerke ermitteln den vor Ort bestehenden Bedarf an Sprachförderung sowie die unterschiedlichen Angebote für Sprachfördermaßnahmen und entwickeln gegebenenfalls passende Sprachkursformate mit dem Ziel eines aufeinander aufbauenden Sprachkurskonzepts. Die Kursträger müssen nach den Standards wie Kursformate und Qualifikation der Lehrkräfte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) arbeiten und die jeweiligen Anforderungen an Regelformate und spezifische Kursformate erfüllen. Sie bieten niedrigschwellige Sprachangebote normalerweise an 2 Tagen in der Woche mit mindestens je 2 Unterrichtseinheiten für den Zeitraum von einem Jahr, mindestens aber für 6 Monate an. Sprachkursbegleitendes Coaching findet normalerweise mit 3 Unterrichtseinheiten pro Woche für eine Kleingruppe von 4 bis 6 Teilnehmenden statt. Als Antragsteller übernehmen Sie die gesamte Organisation des Pools von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern einschließlich der Auswahlgespräche mit den Interessentinnen und Interessenten und der Vermittlung der Einsätze.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.