Fördermelder

Denkmalförderung ( RL DFö)

Land

Sachsen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmales Besitzerinnen und Besitzer (Nutzungsberechtigte) eines Kulturdenkmals. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Auch als Träger von unteren Denkmalschutzbehörden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anträge stellen. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Sie müssen vor Beginn der Maßnahme notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.