Fördermelder

Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten. Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten. Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen. Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.