Fördermelder

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) ? Nachrangdarlehen Invest

Land

Sachsen · LandesförderungFreie BerufeDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben muss einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze leisten. Sie müssen im Antrag die zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekte des Investitionsvorhabens konkret beschreiben. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT , Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln einbringen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen, Unternehmen, die über kein eigenes Rating verfügen beziehungsweise deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt, sowie Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW -Fördergebietskulisse.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.