Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) ? Mikrodarlehen
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein. Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ausgeschlossen von der Förderung sind Nachfinanzierungen und Umschuldungen, Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte, Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel, Tankstellen, Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, Beratungen zur Unternehmensgründung sowie durch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.