Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) ? Digitalisierungsdarlehen
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern. Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren, neue Geschäftsmodelle einführen oder bestehende Geschäftsmodelle verbessern. Nicht gefördert werden die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Personalkosten, Betriebsstätten außerhalb Sachsens, Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen, IKT -Grundausstattung, Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons, Maßnahmen zum Onlinemarketing, Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.