Fördermelder

Cybersicherheitsforschung

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Hessen · LandesförderungForschung Innovation ThemenspezifischZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule Forschungsprojekte im Bereich der Cybersicherheit umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen inklusive der staatlich anerkannten Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, in Hessen ansässige und vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen. Gemeinschaftsanträge von mehreren Antragsberechtigten sind möglich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen nachweisen, dass es sich um ein Projekt im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit handelt und Ihr Forschungsthema und die Zielsetzung Ihres Projekts nicht bereits in hinreichend vergleichbarer Weise bearbeitet wurden oder werden. Im Antragsverfahren müssen Sie den Forschungsbedarf, die Forschungszielsetzung, -methodik und -aufgaben sowie den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand im Forschungsthema nachvollziehbar darstellen. Sie müssen gewährleisten, dass das Vorhaben, für das Sie eine Förderung erhalten, ordnungsgemäß und zweckentsprechend durchgeführt und abgerechnet wird. Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein und Sie dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben. Im Fall eines Gemeinschaftsantrags müssen die Konsortialpartnerinnen und -partner ihre Zusammenarbeit und vor allem die Verwertung der Ergebnisse in einem Vertrag regeln.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.