Fördermelder

Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Land

Hamburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen oder mehrere der folgenden Ansätze verfolgen: Stärkung der Handlungspotenziale der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities , Unterstützung von Aufbau und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen, Förderung der Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen untereinander sowie mit den Regeleinrichtungen der Stadt, Stärkung des Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Belangen geschaffen werden. Ihre Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt sein und nicht zu den Aufgaben der Regeldienste gehören. Ergänzungen zu bestehenden Förderungen sind im Ausnahmefall möglich. Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten. Sie müssen einen Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben tragen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.