Fördermelder

Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender ( REAG / GARP -Programm)

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Worum es geht

Das Bund-Länder Programm REAG / GARP ( Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme ) unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht- EU -Ländern, die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben, die sich im Asylverfahren befinden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen, Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören können REAG / GARP erhalten, die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind. Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus dem REAG / GARP -Programm bei einer freiwilligen Rückkehr in einen anderen EU -Mitgliedstaat bzw. Drittstaat erhalten, es sei denn, sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden und möchten freiwillig in ihren EU -Mitgliedsstaat zurückkehren. Antragstellung Bevor Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sollten Sie sich beraten lassen. REAG / GARP können Sie nur über eine Beratungsstelle beantragen. Es gibt unabhängige und staatliche Beratungsstellen. Unabhängige Beratungsstellen sind zum Beispiel Organisationen oder Wohlfahrtsverbände. Staatliche Beratungsstellen gibt es beispielsweise bei Sozialämtern oder Ausländerbehörden. Auf dem Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration (siehe weiterführende Links) finden Sie Beratungsstellen zu freiwilliger Rückkehr in Ihrer Nähe. Benötigte Dokumente Um freiwillig ausreisen zu können, müssen Sie ein gültiges Reisedokument besitzen, zum Beispiel einen Reisepass oder ein Passersatzpapier. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen die Einreise auch mit einem EU Laissez Passer. Ein EU Laissez Passer erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. Einen Reisepass oder ein Passersatzdokument erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes. Ein Visum für eine Weiterwanderung können Sie bei der Botschaft Ihres gewünschten Ziellandes beantragen. Wenn Ihre Botschaft/Ihr Konsulat eine Flugreservierung benötigt, kann Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Buchungsbestätigung ausstellen. Reisen Sie in ein anderes Land als Ihrem Herkunftsland, benötigen Sie einen Nachweis, der Sie zu einem dauerhaften Aufenthalt im Zielland berechtigt. Medizinische Fälle Eine Rückkehr kann auch bei einer Erkrankung oder Behinderung erfolgen. In diesem Fall kann der Ausreiseprozess länger dauern. Das hängt von der Erkrankung, den aktuellen Symptomen und der Versorgung im Zielland ab. Medizinische Fälle sind auf dem Antrag unbedingt einzutragen. Schwangerschaft Wenn Sie schwanger sind, ist eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Je nach Schwangerschaftswoche und Gesundheitszustand sollte ärztlich bescheinigt werden, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind zu fliegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.