Fördermelder

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) ? Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

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Worum es geht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Sie müssen kreditwürdig sein. Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden. Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens 2.000 EUR kosten. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.