Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 % durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und Contractoren. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden. An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein. Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist. Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt. Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden. Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II ) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I ) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.