Fördermelder

Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Wohngebäude ( BEG WG)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, politische Parteien. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren. Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht. Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch. Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.