Fördermelder

Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen, politische Parteien und für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), ausgenommen für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes: Privatpersonen, die nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren und dieser muss selbst antragsberechtigt sein. Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch. Ihr Maßnahme trägt zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bei. Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten. Bei einigen Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin hinzuziehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.