Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Personen, die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen. Bei Unternehmen der sogenannten ?sensiblen Sektoren? ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU -Kommission erforderlich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Sitz oder die zu fördernde Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Sachsen. Sie legen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor. Sie müssen vertrauenswürdig sein, das heißt, Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, für die Durchführung rechtsverbindlich vorgeschriebener Umweltschutzmaßnahmen sorgen; die rechtsverbindlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer beachten; über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Rückzahlung Ihres zu verbürgenden Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Ablauf zu erwarten sein. Ihnen stehen keine werthaltigen Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Kredits in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung. Sie müssen alle zumutbaren Sicherheiten anbieten. Personen, die als Gesellschafterinnen oder Gesellschafter Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können, müssen ganz oder teilweise für den zu verbürgenden Kredit mithaften. Nicht gefördert werden gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, Eigenbetrieben von Gebietskörperschaften, ausgegliederte Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften und Unternehmen im Eigentum von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vorhaben des Wohnungs- und Städtebaus, Vorhaben der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion. Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie eine nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.