Fördermelder

Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

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Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen, Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen. Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer. Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.