Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Land
Niedersachsen · LandesförderungProduzierendes GewerbeBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaberin oder tätiger Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art in Niedersachsen beteiligen wollen, Angehörige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen. Die Übernahme einer Landesbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen kreditwürdig sein und hinreichende Gewähr für die Rückzahlung des verbürgten Kredites bieten. Der zu erwartende Erfolg muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen. Sie müssen entsprechend Ihrer Vermögenslage in zumutbarem Umfang Eigenmittel für die Finanzierung der Maßnahme einsetzen. Kredite zur Sanierung eines Unternehmens dürfen nur verbürgt werden, wenn sie einer dauernden und nicht nur vorübergehenden Stärkung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.