Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg, außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen. Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.