Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie freiberuflich Tätige. Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Investitionsort muss in Hessen liegen. Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Ihr Unternehmen muss fachlich und kaufmännisch qualifiziert geleitet werden und und es müssen geordnete finanzielle Verhältnisse vorliegen Sie verpflichten sich, der Hausbank und gegebenenfalls der Bürgschaftsbank spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und, wenn erforderlich, die wirtschaftlichen Verhältnisse verbundener Unternehmen durch Vorlage von Jahresabschlüssen oder auf andere geeignete Art offenzulegen. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit möglich bankübliche Sicherheiten stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Die Bürgschaftsbank Hessen besichert keine Sanierungskredite oder Kredite zur Umschuldung von Bankkrediten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.