Fördermelder

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Land

Hessen · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die noch keine Hausbank für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee gefunden haben oder deren Geschäftsaufnahme noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Investitionsort in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen aussagekräftigen Geschäftsplan vorlegen und bankübliche Sicherheiten stellen, soweit dies möglich ist. Bestandsunternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Ihre bereits bestehende Bankverschuldung beläuft sich auf höchstens EUR 500.000. Sie besitzen laut letztem Jahresabschluss ein positives Eigenkapital. Sie konnten beziehungsweise können ausreichende Erträge erwirtschaften.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.