Fördermelder

Bürgschaft Direkt (BoB)

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Rheinland-Pfalz investieren, ein tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Geschäftsmodell haben. Die zur Verbürgung beantragten Kredite/Darlehen dürfen Ihnen noch nicht gewährt worden sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.