Fördermelder

Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)

Land

Bremen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Forschung und Entwicklung in der Luft- und Raumfahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen sowie bremische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung als Kooperationspartner von Unternehmen. Ihr Vorhaben muss auf Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sein, regionalwirtschaftlich relevant sein und mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Sie erhalten eine vorrangige Förderung für Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen, Vorhaben, die im Auftrag Dritter oder ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.