Fördermelder

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen. Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten. Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter. Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden: Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate, Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre, Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.