Brandenburg-Kredit Unternehmen
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Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als etabliertes Unternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler investieren oder einen Betrieb übernehmen oder sich daran beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer oder selbstständig, freiberuflich Tätige, natürliche Personen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie können Investitionen außerhalb von Brandenburg vornehmen, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug). Als natürliche Person werden Sie bei Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen an einem bestehenden Unternehmen oder Aufstockung einer Beteiligung unterstützt. Sie müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen. Sie müssen zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein. Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.