BMEL -Exportförderprogramm
Bund
Bundesweit · BundesweitLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihre Exporttätigkeiten verstärken oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind grundsätzlich überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie deren vor- und nachgelagerte Bereiche. Als einzelnes Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind Sie nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss erheblich im Interesse des Bundes liegen und darf nicht zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden. Sie müssen die notwendigen Qualifikationen und ausreichend personelle sowie materielle Kapazitäten besitzen, um das Projekt durchzuführen. Mit Ihrem Vorhaben muss eine günstige Prognose zur Verwertung Ihrer Ergebnisse verbunden sein. Auch sollten Sie mit Ihrem Projekt wirtschaftlichen Erfolg erwarten und einen Nutzen für die Gesamtwirtschaft erbringen. Die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sollte ebenfalls ein Ziel Ihres Projekts sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, wenn Sie den Antrag stellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.