Fördermelder

Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen für Ihre Wohnung verlängern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft. Es muss sich um im 1. Förderweg geförderte Mietwohnungen in Hamburg handeln, deren ursprüngliche Bindungen innerhalb von 2 Jahren enden. Frei werdende Wohnungen dürfen Sie im Förderzeitraum nur an Haushalte vergeben, die im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung oder eines Dringlichkeitsscheins sind. Sie schaffen neue Miet- und Belegungsbindungen. Sie dürfen für die geförderten Wohnungen nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen. Sie dürfen die geförderten Wohnungen im Förderzeitraum nicht in Eigentumswohnungen umwandeln. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.