Fördermelder

Billigkeitsleistungen im Rahmen der Umsetzung des Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren für Privathaushalte

Land

Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie wegen der stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und von einer Energiesperre bedroht oder bereits betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen keine Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Es muss ein Härtefall vorliegen, das heißt, dass Sie beziehungsweise Ihre Haushaltsgemeinschaft aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihre Energieschulden (Heiz- und Verbrauchsenergie) nicht vollständig begleichen können und die Schulden nicht oder nur darlehensweise vom Träger der sozialen Grundsicherung oder der Sozialhilfe übernommen werden. Es darf sich nicht um Schulden durch einen unverhältnismäßigen Mehrverbrauch in der relevanten Abrechnungsperiode handeln. Von Ihnen gestellte Anträge auf Übernahme der Rückstände beim Energieversorger oder bei der Begleichung von jährlichen Heizkostennachzahlungen wurden von den Leistungsbehörden abgelehnt. Als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen müssen Sie von einer drohenden oder bereits umgesetzten Energiesperre betroffen sein und es konnten keine tragfähigen Abwendungszahlungsvereinbarungen (unter anderem Ratenzahlungsvereinbarung) mit dem Energieversorger erreicht werden. Als Mieterin und Mieter müssen Sie von einer fälligen Forderung aus der jährlichen Heizkostenabrechnung in Höhe von mindestens EUR 100,00 betroffen sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.