Fördermelder

Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV SH 2026

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des ÖPNV -Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.