Betriebliches Mobilitätsmanagement
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie die jeweiligen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts. Die spätere Verwertung der Ergebnisse haben Sie in Form eines Verwertungsplans dokumentiert, den Sie vorlegen können. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.