Fördermelder

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie junge Menschen in Betrieben zu einem beruflichen Aufenthalt im Ausland beraten oder sie dazu bewegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ausgewiesene Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ( KMU ), Auszubildenden und jungen Fachkräften zum Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung belegen können. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihrem Projekt muss ein Handlungskonzept zugrunde liegen. Sie müssen darlegen, welche Aktivitäten zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung Sie bisher durchgeführt haben und noch durchführen werden. Außerdem müssen Sie darlegen, welche Ressourcen Sie dafür einsetzen werden und welchen Mehrwert Sie durch das zu fördernde Vorhaben anstreben. Wenn Sie mit ausländischen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, müssen Sie Ihre Kooperationsvereinbarung angeben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichergestellt haben. Beraterinnen und Berater, die neben der geförderten Tätigkeit JOBSTARTER plus oder andere EU -, Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Beraterinnen und Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben. Für die dauerhafte Ausbildung in Deutschland erhalten Sie keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.