Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen. Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können. Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen. Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.