Fördermelder

Beteiligungskapital ? Sonderprogramm IHK -Unternehmen

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie als IHK -Unternehmen Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen wollen oder wenn Sie Ihre Nachfolge planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IHK -Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können. Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen: bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000, bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000, bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000, bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000, bis EUR 125.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 125.000, bis EUR 150.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 150.000, bis EUR 175.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 175.000, bis EUR 200.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 200.000.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.