Fördermelder

Beteiligungskapital für Existenzgründer

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie als Nachwuchsunternehmen auf die Stärkung Ihres Eigenkapitals angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie gewerbliche Unternehmen in der Existenzfestigungsphase bis maximal 5 Jahre ? bei Aufstockung höchstens 8 Jahre ? nach Aufnahme der selbstständigen Existenz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern. Sie müssen eine fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen. Ihr Unternehmen muss über ein tragfähiges Konzept verfügen und eine nachhaltige Marktfähigkeit erwarten lassen. Sie bringen einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln ein. Als Gesellschafterin/Gesellschafter und Inhaberin/Inhaber haften Sie persönlich.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.