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Beteiligungskapital der Bayern Kapital ? Wachstumsfonds Bayern 2

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Bayern · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie als bayerisches Start-up in weitere innovative Wachstumsvorhaben investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Wachstumsfonds Bayern 2 Beteiligungskapital erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der KMU -Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Wachstumsfonds Bayern 2 beteiligt sich nur dann, wenn sich mindestens eine Privatinvestorin oder ein Privatinvestor zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe an Ihrem Unternehmen beteiligt. Sie müssen das Innovationsvorhaben in seinen wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen, das notwendige technische Fachwissen zur Entwicklung und Produktion der Innovationen und kaufmännische Kenntnisse nachweisen. Ihr Innovationsvorhaben muss technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen, über ein ausgewogenes Chancen-/Risikoprofil verfügen und Ihren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Ihre Leadinvestorin oder Ihr Leadinvestor muss Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens überwachen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Unternehmen in der Seed- und Seedfolgephase, Rüstungsgüter jeder Art, Tabakindustrie und -handel, Verwaltungs- und Bürogebäude für die nichtgewerbliche Nutzung, Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen, Glücksspiele.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.