Beteiligungskapital der Bayern Kapital ? Innovationsfonds II
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Bayern · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München. Die Beteiligung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens eine Privatinvestorin oder einen Privatinvestor haben, der sich zu gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe an Ihrem Unternehmen beteiligt; für Business Angels als Leadinvestoren gilt unter besonderen Voraussetzungen eine 30/70-Regelung, Ihr Innovationsvorhaben in wesentlichen Teilen selbst und in Bayern durchführen, das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und der Produktion nachweisen, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens abgesichert haben. Ihr Innovationsvorhaben muss technische marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen, eine technologische Chance mit beherrschbar erscheinendem Risiko bieten und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Privatinvestorin oder der Privatinvestor müssen Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsmäßige Vorhabensdurchführung überwachen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien und Unternehmen bestimmter Branchen, zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau und Stahl.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.