Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH ? Stille Beteiligungen (Keine Beihilfe)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen und eine Verstärkung Ihrer Haftkapitalbasis benötigen, kann die IBG unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung übernehmen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU . Die Übernahme einer stillen Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Geschäftsplan vorlegen, der einen Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Sie müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und Ihr Vorhaben dort durchführen. Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie entweder neue Technologien einsetzen oder die Forschung beziehungsweise Entwicklung in Ihrem Unternehmen selbst durchführen. Mit dem neuen Produkt müssen für Ihr Unternehmen Wettbewerbsvorteile und Marktchancen verbunden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.