Fördermelder

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen

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Sachsen · LandesförderungExistenzgruendung FestigungGarantie

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Ausfallgarantie benötigen, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bürgschaftsbank Sachsen übernommen werden.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Beteiligung muss die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lassen und von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden. Die Beteiligung hat in der Form der typisch stillen Gesellschaft zu erfolgen. Im Ausnahmefall kann auch eine Direktbeteiligung garantiert werden. Eine Beteiligung darf nicht der Sanierung der Finanzverhältnisse dienen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.