Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenGarantie
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland Ihr Eigenkapital ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Garantie für Beteiligungen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter sowie Handelsmaklerinnen und Handelsmakler und Handwerksbetriebe mit Sitz im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mit der Beteiligung und damit der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis soll Ihnen insbesondere die Finanzierung folgender Vorhaben ermöglicht werden: Kooperationen, Innovationsprojekte, auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben oder Existenzgründung. Als Handwerksbetrieb müssen Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sein. Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine Abwicklung der Beteiligung gemäß Vertrag erwarten lassen. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung muss ihrem Verwendungszweck entsprechen und darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.