Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben, von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind, sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen. Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen. Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.