Fördermelder

Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur erweiterten Berufsqualifikation in Landwirtschaft und Gartenbau anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Organisationen der Landwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen. An der geplanten Maßnahme nehmen mindestens 7 Personen teil. Die Teilnehmenden müssen mehr als die Hälfte des Lehrgangs besucht haben, dies muss durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich oder Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung oder haupt- oder ehrenamtliche Mitglieder anerkannter Natur- oder Umweltschutzorganisationen oder arbeitslos und vor der Arbeitslosigkeit in einem landschaftlichen Beruf ausgebildet worden oder in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig gewesen. Der Wohnsitz oder das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis der Teilnehmenden befindet sich in Nordrhein-Westfalen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.