Fördermelder

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Land

Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördergegenstand 1, Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO): Die Tätigkeit in Ihren Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung muss alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der jeweiligen Region umfassen. Die in den Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können; eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss. Fördergegenstand 2, Projektdurchführung von ?komm auf Tour?: Ihr Projekt muss sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 von Förderschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ausgenommen), Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen richten. Fördergegenstand 3, ?SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen?: Ihr Vorhaben muss sich an Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 der allgemeinbildenden Schulen und an die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen richten. Fördergegenstand 4, Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen: Die als Koordinatorin und Koordinator arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können ? eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss. Sie müssen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen arbeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.