Fördermelder

Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

Bund

Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische und natürliche Personen und Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende sind als Träger von überbetrieblichen oder vergleichbaren Bildungsstätten tätig und geeignet, die Ziele dieses Programms umzusetzen. Zielgruppe sind Personen mit eigener oder familiärer Flucht- oder Migrationserfahrung, die eine Sprachunterstützung zur Vermittlung in eine Ausbildung/Qualifizierung benötigen, sowie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Teilnehmende sollen die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben, deutsche Sprachkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 vergleichbar nach dem GER nachweisen, normalerweise einen Integrationskurs absolviert haben und über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen. Die Berufsorientierungsmaßnahmen müssen in Gruppen von maximal 15 Teilnehmenden durchgeführt werden. Antragstellende müssen in der Lage sein, alle Anforderungen an die jeweilige Maßnahme zu erfüllen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.