Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs- BAföG )
Bund
Bundesweit · BundesweitAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs- BAföG ein Darlehen und einen Zuschuss bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte, Erziehungskräfte oder Betriebswirtinnen und Betriebswirte. Neben deutschen Staatsangehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Staatsangehörige antragsberechtigt. Das Aufstiegs- BAföG ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie verfügen vor Beginn der Fortbildung über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss. Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie weisen Ihre regelmäßige Teilnahme an der geförderten Maßnahme nach. Ihre Leistungen lassen einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erwarten. Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden. Vollzeitmaßnahmen müssen in 36 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in 48 Monaten abgeschlossen werden. Der Anbieter des Lehrgangs hat eine Zertifizierung und ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.