Berliner Startup-Stipendium
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Gründerinnen oder Gründer mit innovativen Produkten beim Markteinstieg unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen mit ausgewiesenem Forschungsbereich sowie Gründerzentren und Unternehmen mit ausgewiesenem Forschungs- und Entwicklungs-( FuE )-Bereich als Projektträger. Sie leiten die Mittel an die Stipendiaten weiter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme normalerweise in Berlin durchführen. Sie können gemeinsam mit anderen Begünstigten ein Konsortium bilden. Sie dürfen als Antragstellerin oder Antragsteller darf materielles Eigeninteresse haben (zum Beispiel als Venture-Capital-Geber). Die von Ihnen geförderten Personen verfügen über einen Hochschulabschluss oder technisches Fachwissen oder anwendbares und prozedurales Wissen zum Gründungsvorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.