Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) ? Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur nachhaltigen, multimodalen städtischen Mobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen. Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden. Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.